Heutzutage wird für jede öffentliche Veranstaltung, seien es Feste, Konzerte oder Bewachungen, ein Sicherheitsdienst vorgeschrieben. Darum informieren wir hier kurz über den Ablauf der Anmeldung eines Sicherheitsdienstmitarbeiters.
Jeder Mitarbeiter muss vom zuständigen Landratsamt geprüft und genehmigt werden. Diese Genehmigung wird vom Landratsamt nach Prüfung der Zuverlässigkeit und Tauglichkeit durch
– Polizeiliches, bzw. behördliches Führungszeugnis (keine schwerwiegenden Eintragungen in der letzten 5 Jahren, insbesondere Körperverletzung und Betrug) und
– Sachkundeprüfung, bzw. Unterrichtung gemäß §34a GewO (Ausgestellt durch die zuständige IHK)
erteilt. Diese Genehmigung liegt dem Sicherheitsdienst für jeden angemeldeten Mitarbeiter vor. Zu Demonstrationszwecken haben wir eine Beispielgenehmigung des Landratsamt Cham angehangen.
Um unnötige Probleme im Vorfeld auszuräumen verlangen Sie von jedem eingesetzten oder einzusetzenden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes dieses Genehmigungsschreiben. Hierdurch werden keinerlei Probleme mit Kontrollen durch Zoll oder Landratsamt, aber auch der reibungslose Ablauf gewährleistet, da die Ausbildung gemäß §34a GewO sämtliche Fachbereiche dieser Tätigkeiten abdeckt.
Nur ordentlich geschulte und geprüfte Mitarbeiter sind in der Lage einen reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung zu gewährleisten!
Wir sind ein offenes Buch gegenüber unseren Kunden! Wir fügen diese Dokumente auf Wunsch bei jeder Angebotsanfrage seit Gründung bei und belegen damit die Qualität unserer Leistungen.
Zudem grenzen wir uns hiermit von anderen Sicherheitsdiensten ab, welche dies nicht tun!
So erleichtern Sie die Suche nach dem richtigen Sicherheitsdienst und schließen mangelhafte Dienstleistung im Vorfeld bereits aus, damit auch Ihr Event ein Erfolg wird!